Infos zum Schwerpunktseminar im SoSe 2021
Im Sommersemester 2021 bietet Frau Professor Wiater ein Schwerpunktseminar zum Thema „Grundrechtsbindung Privater im Verfassungs-, Unions- und Völkerrecht“ für die SPB 2, SPB 5 und SPB 7 an.
Grund- und Menschenrechte verpflichten im Grundsatz alleine staatliche Gewalt. Dem steht die Tatsache gegenüber, dass auch das Agieren privater Akteure, etwa von großen Unternehmen, gravierende schädigende Effekte auf die Grund- und Menschenrechte anderer Privater haben kann.
In der Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts, des EuGH, der regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe und der Investitionsschiedsgerichte wurden verschiedene, bisweilen divergente dogmatische Ansätze entwickelt, um Grund- und Menschenrechte auch in privaten Rechtsverhältnissen zur Geltung kommen zu lassen – oder auch nicht. Eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Rechtsprechungslinien ist Gegenstand des Schwerpunktseminars.