„Unternehmen und Menschenrechte“ – FAU Human Rights Talks WiSe 2019/20
Im WiSe 2019/20 fanden die ersten deutschsprachigen Human Rights Talks zum Thema „Unternehmen und Menschenrechte“ statt.
Die Human Rights Talks schaffen es, durch ihren Fokus auf ein eingegrenztes Thema und die Konversation mit legal professionals verschiedenster Hintergründe, rechtliche Fragestellungen und Versuche der Lösung so lebendig zu präsentieren wie ein gutes Praktikum, dabei aber im Inhalt konzentrierter und nahtlos in den Studienplan integrierbar zu sein. – Teilnehmer (7. Semester)
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Vorbereitungsphase
Die Human Rights Talks im Wintersemester 2019/2020 beschäftigten sich mit der Frage, inwieweit Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, die durch ihr Wirtschaften im Ausland geschehen, verantwortlich gemacht werden können. Im Fokus standen dabei internationale Lieferbeziehungen, in denen es, wie einschlägige Verfahren zeigen (Jabir and Others v kiK Textilien, Vedanta Resources PLC and anor v. Lungowe and others (2019) UKSC 20), immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen oder Tochtergesellschaften kommt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Talks diskutierten mit verschiedensten Praxispartnern Herausforderungen sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Regulierungsansätze, die von freiwilligen Initiativen und Zertifizierungsprogrammen bis hin zur Einführung eines verbindlichen Lieferkettengesetzes reichen.
Die Teilnehmer untersuchten in Vorbereitung auf die Praxisdialoge ein breites Spektrum an Aspekten und Fragestellungen, so etwa
…die grundsätzliche Regulierungsentscheidung,
…die Verantwortungsverteilung zwischen den relevanten Akteuren,
…die Besonderheiten komplexer internationaler Lieferketten,
…den Schutzstandard bestehender Mechanismen und Gesetze (so etwa in Frankreich),
bis hin zur Auseinandersetzung mit aktuell diskutierten Entwürfen eines möglichen Lieferkettengesetzes. Die daraus entstandenen kritischen Fragen wurden in den folgenden Praxisdialogen diskutiert.
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München: Praxisdialog mit dem Verband der bayerischen Textilindustrie
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München: Praxisdialog mit Dr. Jonas Poell (Hogan Lovells)
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München: Praxisdialog mit BMW
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Berlin: Praxisdialog mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
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Berlin: Praxisdialog mit Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Rückblick und Fazit der Teilnehmerinnnen und Teilnehmer der FAU Human Rights Talks im WiSe 2019/2020.
Aus welcher persönlichen und wissenschaftlichen Motivation heraus wollten Sie sich im Rahmen der Human Rights Talks mit dem Thema „Unternehmen und Menschenrechte“ beschäftigen? | |
Wissenschaftlich fand ich das Spannungsfeld zwischen freiwilliger Selbstverpflichtung der Unternehmen und verbindlichen Regelungsbestrebungen in der Politik interessant, da ich mir persönlich durchaus die Frage nach einem „fairen“ Konsumverhalten stelle und bei der Beantwortung schon durch die (nicht) vorhandenen Informationen und geringe Praktikabilität tiefergehender Recherche oft an Grenzen stoße.
– Teilnehmer (7. Semester) // Zum einen erhoffte ich mir mein bisher ausschließlich durch Zeitungsartikel genährtes Wissen zu dem Thema Menschenrechte in der Lieferkette auch aus einer juristischen Perspektive besser umreisen zu können. Zum anderen hatte ich viel Positives über das Format und die „offene“ Leitung der Gespräche durch Frau Wiater gehört. – Teilnehmer (4. Semester) // Während mein Master auch wie Bachelor Studium hatte ich immer Interesse für die Menschenrechte. Ich finde es sehr wichtig einen praktischen Ausblick an es zu haben und dieser Kurs war ein guter Weg dazu. – Teilnehmerin (Master) |
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Hatten Sie vor Beginn der Praxisdialoge eine „vorgefertigte“ Meinung? Hat sich diese Meinung oder ihre Erwartungshaltung allgemein bestätigt oder im Laufe der Gespräche verändert? | |
Vor Beginn der Praxisdialoge hatte ich keine echte vorgefertigte Meinung. Ich kennte dieses Thema nicht so genau. Ich wusste bereits, dass das Problem komplex ist, weil es völlig gegensätzliche Interessen gibt: einerseits die der Unternehmen, die sich der Verantwortung entziehen wollen, und andererseits die der Opfer oder der Akteure, die sich für den Schutz der Umwelt und die sozialen Erfordernisse kämpfen, die die Verantwortung der Unternehmen für die Verhinderung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen übernehmen wollen. Ich habe den Eindruck, dass sich dieser Meinung in den Gesprâche bestätigt hat, einerseits mit den wirtschaftliche Akteure, die zwar die Notwendigkeit der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen nicht leugnet, sich aber dennoch an den finanziellen Interessen orientiert, und andererseits beispielsweise mit NGOs, die versuchen, gegen große Unternehmen klagen.
Ich hatte jedoch keine vorgefertigte Meinung über die rein rechtliche Frage des Themas. Ich habe in den Gesprächen und bei der Vorbereitung der Gespräche viel über die bestehenden Schwierigkeiten gelernt. Die Arbeit am französischen Gesetz war bereichernd, und es war besonders interessant, diese Arbeit mit den Ansichten der Abgeordnete des Bundestagsausschusses für Menschenrechte zu vergleichen. Obwohl sich alle für ein Gesetz wareb, schien dies nicht die Ansicht der Mehrheit zu sein. Und ich weißte nicht, dass die Bedingungen dieses Gesetz äußerst schwierig zu definieren waren. – Teilnehmerin (ERASMUS) // Vor Beginn der Praxisdialoge konnte ich mir die praktische Umsetzung eines Lieferkettengesetzes bzw. die rechtliche Herleitung der Haftung nicht konkret vorstellen und stand diesem auch eher skeptisch gegenüber. Diese Ansicht hat sich allerdings komplett geändert, da ich durch den Realen Bezug der Dialoge erkannt habe, dass eine Umsetzung durchaus möglich und auch dringend notwendig ist. – Teilnehmerin (5. Semester) |
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Nun zur Sache. Das Themenspektrum, das wir behandelt und mit unseren Praxisexperten/innen diskutiert haben, war riesig. Welchen Einzelaspekt halten Sie im Nachgang der Gespräche für besonders relevant – und warum? | |
Der Aspekt, dass viele Praxisexperten vor einer gesetzlichen Lösung Sorge hatten, obwohl aus unserer Sicht weder die Anforderungen an die Unternehmen noch die konkrete Rechtsgrundlage klar war. Es handelt sich offensichtlich ein bisschen um ein Schreckgespenst, das sich jeder nach seinen kühnsten Albträumen ausmalt und das, obwohl alle nach eigenem Bekunden bereits große Anstrengungen für die Sicherung der Lieferkette unternehmen. Ich frage mich, ob das bei einem anderen Gesetzgebungsverfahren, in dem gegenüber den Unternehmen klarer kommuniziert würde, sich anders gestaltet hätte.
– Teilnehmer (4. Semester) // Erstaunlich erschien mir, dass in der Debatte allgemein kein grundlegendes Einverständnis über die zugrundeliegenden Schutzstandards existiert, aber schon hard law beraten wird. Grundsätzlich scheint zwar Einigkeit darüber zu bestehen, dass Unternehmen nicht in fundamentalste Rechte eingreifen sollen – hier wären Schutz von Leben, Teilnahme an Völkerstraftaten und das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit zu nennen. Dennoch ist fraglich, ob nicht noch mehr durch Unternehmen gewährleistet sein muss, wobei vor allem eine Verpflichtung, living wages zu zahlen oder die Ermöglichung der Gewerkschaftsbildung fraglich sind. Da letzteres auch die Frage nach einer indirekten Pflicht von Unternehmen, demokratische Gremien bzw. Selbstverwaltung zu gewährleisten, beinhaltet, spannen sich hier nicht nur zusätzliche Haftungsrisiken, sondern auch die erhebliche Erschwerung des Exportes in für die deutsche Wirtschaft essentielle Märkte auf. – Teilnehmer (7. Semester) |
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Gehen wir in die Details: Die Debatte umfasst eine Vielzahl an Einzelaspekten, …
… wie die grundsätzliche Regulierungsentscheidung, ob es neben bestehender haftungsrechtlicher Vorschriften zusätzlicher, spezifischer „Lieferkettengesetze“ – national oder EU-weit – bedarf oder ob das bisherige deutsche „Prinzip der Freiwilligkeit“ und eine Selbstregulierung der Wirtschaft dem Menschenrechtsschutz besser dient; |
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Vom Festhalten an der Freiwilligkeit scheint bei den meisten Beteiligten schon abgerückt worden zu sein. Key player der Industrie sowie drei(einhalb) Fraktionen des Bundestages und zwei der drei beteiligten Ministerien befürworten Verbindlichkeit in verschiedenen Graden, NGOs sowieso. MMn bewegt sich die Debatte in diese Richtung, wobei trotzdem weiterhin große Uneinigkeit über die tatsächlichen Details der Ausführung besteht.
– Teilnehmer (7. Semester) |
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… wie die Verantwortungsverteilung zwischen den verschiedenen relevanten Akteuren (namentlich: (1) ausländischer Staat, in dem die Menschenrechtsverletzung stattfindet; (2) Deutschland/EU; (3) Unternehmen – multinationale Großunternehmen versus KMUs; (4) mündiger Kunde) ausgestaltet sein sollte; | |
Wünschenswert, aber nicht realistisch wäre (1). Genauso wünschenswert, dem Verbraucher aber wohl nur schwer abzuverlangen wäre (4). Es muss daher wohl letztlich eine Verpflichtung für Unternehmen geben, für die Wahrung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette Sorge zu tragen. Diese müsste in irgendeiner Form den beschränkten Möglichkeiten von KMUs Rechnung tragen.
– Teilnehmer (5. Semester) |
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… wie die Problematik, ein Lieferkettengesetz allgemein und speziell die Verantwortlichkeiten in komplexen, unübersichtlichen Lieferkettenbeziehungen praktikabel auszugestalten; | |
Dieses Problem wurde oft versucht mit der Formulierung einer Kompromisslösung, welche Verantwortlichkeiten bis Tier 2 beinhaltet, anzugehen. In etwa in der Textilindustrie mit ihren bisherigen Strukturen scheint dies schon eine außerordentliche Anstrengung zu erfordern, während es in etwa BMW schon jetzt nach eigenen Aussagen schafft, dies zu gewährleisten. Hier wäre wohl eine variable Verpflichtung bestimmter Industriezweige zu empfehlen.
– Teilnehmer (7. Semester) |
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… wie die „Gretchenfrage“, für welche konkreten Menschenrechtsgarantien Unternehmen Verantwortung zu übernehmen haben: Geht es alleine um Fundamentalgarantien, wie das Verbot der Zwangs- oder Kinderarbeit – oder auch um Menschenrechte mit Demokratisierungseffekten ((Lohn-)Gleichheit von Mann und Frau, gewerkschaftliche Mitbestimmung); was, wenn die nationale Gesetzeslage im Staat, in dem die Menschenrechtsverletzung passiert, dem internationalen Menschenrechtsschutz-Niveau widerspricht? An welche konkreten Menschenrechtsstandards wollen/müssen sich Unternehmen halten? | |
Problematisch ist auch die Definition der Menschenrechte, die von den Unternehmen einzuhalten sind. Aus unseren früheren Untersuchungen haben wir gesehen, dass einige Gesetze die zu respektierenden Menschenrechte auflisten und dass andere, wie das französische Gesetz, alle Menschenrechte im Allgemeinen (Grundrechte, soziale Rechte, Umweltrechte, etc.) beinhalten. Auch hier scheinen mir die Gesprächspartner keine klare Antwort auf die Notwendigkeit gegeben zu haben, die betreffenden Menschenrechte aufzulisten oder im Gegenteil, das Feld offen zu lassen.
– Teilnehmerin (ERASMUS) // Hier verweise ich zunächst auf 3. und möchte dann ergänzen, dass natürlich sinnvollerweise Gleichberechtigungs- und Selbstbestimmungsrechte in einem deutschen/europäischen Gesetz unverzichtbar sind, will man nicht als essentiell betrachteten Exportmärkten vorauseilenden Gehorsam leisten. Beschriebene Bereiche sind ja auch Teil der relevanten ILO Kernarbeitsormen. Allerdings erscheint dies nicht als reell durchführbar und auch ich selbst würde mich an Stelle einer ParlamentarierIn der Koalitionsfraktionen nicht dazu durchringen können, einem solchen Gesetz zuzustimmen, da ich um die potentiellen Wettbewerbsnachteile wüsste, die es der deutschen Wirtschaft bescherte. Auf europäischer Ebene verhielte es sich wohl leider ähnlich. – Teilnehmer (7. Semester) |
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…wie letztendlich auch eine politische Entscheidung, was sich besonders im Gespräch mit den MdBs schön erkennen ließ. Angenommen, ein deutsches Lieferkettengesetz wäre unter den Mechanismen, die wir betrachtet haben, der potentiell wirkungsvollste – dann bliebe neben allen praktischen Problemen auch immer noch die Frage, wie viel Mehrbelastung der deutsche Gesetzgeber der Wirtschaft auferlegen möchte. Das ist aus der Perspektive des Menschenrechtsschutzes vielleicht leichter zu beantworten als für die Politik… | |
Die Frage halte ich vor allem mit Blick auf ein Gesetz für relevant, das am Ende auch mehrheitsfähig sein muss.
– Teilnehmer (5. Semester) |
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…wie das Verhalten aller Akteure in der Produktionskette koordiniert werden kann, um sie zu ermutigen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, und wie die Muttergesellschaften ermutigt werden können, ihre Partner zu verpflichten, solche Verstöße nicht zu begehen. | |
Gespräche, unter anderem mit BMW, zeigen, dass große Unternehmen Anstrengungen unternehmen, ihre Subunternehmer und Tochtergesellschaften zur Einhaltung der Menschenrechte zu ermutigen. BMW hat beispielsweise einen Code of conduct veröffentlichet, den es auf die gesamte Produktionskette anwenden will. Das Interview mit ECCHR zeigt jedoch, dass große Unternehmen dieser Verpflichtung noch nicht nachkommen können (z.B. Fall „Larfarge“ in Syrien). Dies zeigt die Entschlossenheit der Abgeordneten, die wir getroffen haben, ein Gesetz zu entwerfen, aber diese Aussicht bleibt dadurch begrenzt, dass die Menschenrechtskommission keine Gesetzesinitiative hat.
– Teilnehmerin (ERASMUS) |
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…wie sollte die Haftung von Unternehmen geregelt werden (Zivil- oder Strafhaftung)? | |
Besonders relevant fand ich den Standpunkt der NGO zur Frage der zivil- oder strafrechtlichen Haftung von Unternehmen. Es war der Ansicht, dass die strafrechtliche Haftung die Beweislast erleichtern würde, dass es aber dem Richter obliegt, die Angemessenheit der Strafverfolgung zu beurteilen, was verfahrenstechnische Schwierigkeiten verursacht, obwohl der Fall auch dann noch beurteilt werden kann, wenn der Kläger sich zurückgezogen hat (was häufig der Fall ist, wenn die für den Schaden verantwortlichen Unternehmen interessante Entschädigungsbeträge anbieten). Auf der anderen Seite sichert die zivilrechtliche Haftung dem Beschwerdeführer zu, dass seine Beschwerde bearbeitet wird, aber dafür muss der Beschwerdeführer vollständige Beweise vorlegen, und das Verfahren ist kostspieliger.
– Teilnehmerin (ERASMUS) |
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Welche Erkenntnis haben Sie gewonnen, welches Fazit ziehen Sie zu diesen Einzelaspekten? | |
Nach diesen Gesprächen kann ich selbst nicht mehr an meinem Gedanken, internationale Großunternehmen tragen die volle Verantwortung, festhalten. Denn selbst wenn wir das in Deutschland beschließen, wie sieht es in anderen Ländern aus? Wie weit dürfen wir eingreifen? Die Komplexität dieser Thematik hat sich für mich erst mit der Zeit herausgestellt.
Ein Lieferkettengesetz halte ich nach wie vor für erforderlich. Zwar zeigen Unternehmen auf der Ebene der Freiwilligkeit schon einen guten Willen, jedoch können sie ihre Vorstellungen jederzeit ändern und enttäuscht behaupten, es sei ja nicht so einfach, sich an alle Vorgaben zu halten. Damit denke ich würde sich nicht genug ändern. Die Verantwortungsverteilung sollte verhältnismäßig sein. Deutschland sollte handeln, aber auch die ausländischen Staaten. Ebenfalls ist ein Gesetz auf EU-Ebene notwendig. Aber solange es dieses noch nicht gibt, sollte Deutschland schon einmal für sich etwas ändern und nicht warten müssen. Ebenfalls sollten KMUs nicht die absolut gleich handeln wie ein Großunternehmen, sondern nur im Verhältnis zu dem, was andere Unternehmen leisten. Muss ein KMU die gleiche Summe an Geldern investieren oder nur so viel wie es sich selbst leisten kann? Zu strenge Maßnahmen schrecken die Gründer von KMUs ab oder KMUs können sich nicht halten. Der Kunde muss aufgeklärt werden. Manche Kunden wissen gar nicht, auf welche Art und Weise im Ausland produziert wird und wie die Arbeitsbedingungen mit ihrem Kaufverhalten zusammenhängen. Sie müssen informiert werden, damit sie bei Interesse auch ihre Entscheidung ändern können. – Teilnehmerin (5. Semester) |
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Stellen Sie sich vor, Sie sind in der entscheidenden Position, die „ideale“ rechtspolitische Lösung einer unternehmerischen Verantwortung für den Menschenrechtsschutz zu festzulegen. Wie würden Sie entscheiden? | |
Ich würde mich für ein bindendes Gesetz entscheiden, welches ein breites Spektrum an Menschenrechte umfasst und sowohl eine strafrechtliche als auch eine zivilrechtliche Verfolgung ermöglicht. Zudem würde die Kontrolle der einzelnen Lieferketten nicht nur dem Unternehmen obliegen, sondern müsste auch durch die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten erfolgen. Außerdem müsste ein einheitlicher internationaler Standard geschaffen werden, an dem sich die jeweiligen Akteure orientieren können. Zusätzlich müsste trotzdem eine Unterscheidung bezüglich der Verantwortung kleinerer und größerer Unternehmen getroffen werden, auch wenn sich die kleineren Unternehmen nicht der kompletten Verantwortung entziehen dürfen.
– Teilnehmerin (5. Semester) |
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Würden Sie anderen Studierenden die Teilnahme an den „Human Rights Talks“ empfehlen? Wenn ja, warum? | |
JA! Es begegnen einem sonst im Jurastudium selten Inhalte, die so tagesaktuell wie die Themen der Human Rights Talks sind. Die Gespräche auf Augenhöhe mit erfahrenen Experten oder unterschiedlichen Praxisparteien sind ungemein bereichernd.
– Teilnehmer (5. Semester) // Die Human Rights Talks schaffen es, durch ihren Fokus auf ein eingegrenztes Thema und die Konversation mit legal professionals verschiedenster Hintergründe, rechtliche Fragestellungen und Versuche der Lösung so lebendig zu präsentieren wie ein gutes Praktikum, dabei aber im Inhalt konzentrierter und nahtlos in den Studienplan integrierbar zu sein. Nachdem der Aufwand dem Ertrag auch mehr als angemessen ist, würde ich die Teilnahme allen Studierenden empfehlen, welche ein grundsätzliches Interesse an der rechtlichen Praxis im Allgemeinen und der im Zusammenhang mit Menschenrechten im Besonderen haben und bereit sind, auch außerhalb der Klausurenphase einen Freitag im Monat in der Uni zu verbringen. – Teilnehmer (7. Semester) |